Die Benedizierung

Wiedereröffnung der Kapelle im Mai 2017

 

Abschluss der Renovierungsarbeiten

Mit der feierlichen Benedizierung des kleinen Gotteshauses und des Altars am 20. Mai 2017 durch den Generalvikar der Erzdiözese Köln, Dr. Dominik Meiering und den leitenden Pfarrer Oliver Dregger wurden die umfassenden Renovierungsarbeiten an der aus dem 17. Jahrhundert stammenden Hubertuskapelle im Vorfeld des ehemaligen Rittergutes Groß Winkelhausen abgeschlossen. Die Hubertuskapelle kann nun wieder voll zu allen gottesdienstlichen Veranstaltungen genutzt werden.

Die Rettungsmaßnahmen und die Mittelbereitstellung sowie Spenden aus der Öffentlichkeit haben letztendlich zu diesem großen Erfolg geführt. Die Gesamtkosten der Sanierung betrugen 400.000 Euro. Neue Fenster, Bänke, Kerzenständer wurden vom Förderverein übernommen, Kosten von circa 24.000 Euro trug der Bezirksbürgermeister.

 

Einweihungsfeier

Die Einweihungsfeier begann mit der Begrüßung durch den Vorsitzenden des Fördervereins, Ratsherrn Andreas Auler und einem Grußwort des Oberbürgermeisters Thomas Geisel.

Bei den Weihehandlungen wurde der Generalvikar durch den Ltd. Pfarrer Oliver Dregger, den Kantor Heinz-Jacob Spelmans mit dem Kirchenchor St. Cäcilia Wittlaer sowie den Zeppenheimer Bläserchor unterstützt.

Stefan Golißa stellte in seiner Ansprache fest, dass der Erhalt der Hubertuskapelle gesichert ist. Andreas Auler hatte sich beim Amt für Gebäudemanagement und hier besonders bei der Architektin Daniela-Patricia Richter bedankt, denn sie hat mit besonderer Sorgfalt und großer Fachkenntnis die Sanierungsarbeiten begleitet.

Bei der Benedizierung konnte man feststellen, dass die BürgerInnen die Kapelle annehmen und dass diese wieder ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gekommen ist.

Die Schützenbruderschaften aus dem Düsseldorfer Norden und Duisburger Süden waren mit Abordnungen vertreten. Norbert Hünemeyer, Chef der Bruderschaften Düsseldorf-Nord und Angerland sowie der Diözesenbrudermeister des Bistums Essen, Peter Keime, waren anwesend.

Anschließend fand auf dem Gut Großwinkelhausen ein geselliges Beisammensein unter großer Beteiligung statt. Auch die Vertreter der Kirche, Generalvikar, Ltd. Pfarrer und Kaplan freuten sich bei Erbsensuppe, Brot, Wurst etc. mit den Teilnehmern am Gottesdienst über das gelungene Bauwerk. Die Hubertuskapelle soll wie früher wieder Ausgangspunkt für Prozessionen und Wallfahrten werden.

 

Dankeschön

Besonderer Dank gilt Herrn Generalvikar Dr. Dominik Meiering, Herrn leitenden Pfarrer Oliver Dregger und Kaplan Thomas Müller, Herrn Oberbürgermeister Thomas Geisel, Frau Architektin Cornelia-Patricia Richter sowie der BV 05 unter dem Vorsitz von Bezirksbürgermeister Stefan Golißa.

Die Hubertuskapelle soll wieder ein Ort christlicher Besinnung werden – ein Anziehungspunkt für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Düsseldorfer Norden und dem Duisburger Süden (Ruhrbistum Essen) werden.

Einige Wochen nach der Einweihung und Benedizierung fand bereits die erste Trauung statt – von Christoph Sonnen, dem neuen Besitzer des Hofes Großwinkelhausen in fünfter Erbfolge der Familie Sonnen.

Bildergalerie: Die Benedizierung der Hubertuskapelle

Nutzungsverordnung

Um klare Verhältnisse zu schaffen, wurde von der Stadt Düsseldorf, vertreten durch den Oberbürgermeister Thomas Geisel, dem Förderverein Hubertuskapelle, vertreten durch den Vorsitzenden Andreas Auler und dem Erzbistum Köln, vertreten durch den Generalvikar Dr. Dominik Meiering, eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Darin heißt es, dass es sich um eine „geweihte römisch-katholische Kapelle“ handelt. Die Kirche untersteht dem Pfarrer von St. Remigius in Wittlaer. Dem Förderverein wird die Nutzung der Kapelle für die Organisation und Durchführung folgender Veranstaltungen gestattet:

  • Besondere Gottesdienste (Taufen, Hochzeiten), Familiengedenktage
  • Besichtigung von Schulklassen
  • Besichtigung durch Bildungsinstitute, Verbände und ähnliche Gruppen
  • Musikalische Veranstaltungen, Kunstausstellungen
  • Besichtigung im Rahmen geführter Wanderungen 
  • Durchführung von Titularfesten und Vereinsjubiläen, sofern sie in Übereinstimmung mit dem kirchlichen Nutzungszweck stehen.

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